Kostenübernahme

 

Abrechnung von Leistungen über die gesetzliche Krankenversicherung

Osteopathie ist im Heilmittelkatalog der GKV nicht enthalten, deshalb kann ich Sie auch nicht auf Grundlage eines Kassenrezepts behandeln. Seit Anfang 2012 übernehmen gesetzliche Krankenkassen allerdings anteilig die Kosten für Osteopathie. Nähere Informationen erhalten Sie direkt bei mir oder bei Ihrer Krankenkasse.

Versicherte der privaten Krankenversicherung oder Patienten mit  Heilpraktiker-Zusatzversicherung

Nehmen Sie bei Fragen hierzu bitte vor der ersten Behandlung Kontakt mit Ihrem Versicherer auf, da die Vielzahl der Tarife keine allgemeingültige Aussage zur Kostenübernahme für Privatpatienten zulässt. Die Abrechnung erfolgt gemäß dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).

Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie mich gerne persönlich.